Kosten
Aufgrund meiner Approbation und Zulassung als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin bei der Kassenärztlichen Vereinigung Südbaden kann die Abrechnung von Diagnostik und Verhaltenstherapie über die gesetzliche wie auch über private Krankenkassen erfolgen.
Die Übernahme der Kosten bei einer privaten Versicherung hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Sie sollten unbedingt vor Beginn der Therapie die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung klären und die nötigen Antragsformulare anfordern (siehe „Erwachsene“).
Kinder und Jugendliche
Eine Psychotherapie muss vor Beginn bei der Krankenkasse beantragt werden. In der Regel genehmigen die Krankenkassen fünf diagnostische Sitzungen, sogenannte „Probatorische Sitzungen“ antragsfrei. Innerhalb dieser Sitzungen wird die Anamnese (Krankengeschichte) erhoben, die testpsychologische und medizinische Diagnostik durchgeführt, die Indikation für eine Therapie gestellt sowie der Therapieplan besprochen. Danach wird der Antrag auf Psychotherapie vom Versicherten und Therapeuten bei der Krankenkasse eingereicht. Nach (schriftlicher) Genehmigung kann mit der Therapie begonnen werden.
Erwachsene
Die Abrechnung der fünf probatorischen – wie auch der Verhaltenstherapiesitzungen erfolgt nach der jeweils gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) über Privatabrechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenkasse oder Zusatzversicherung einreichen können.
Ich empfehle dringend, vor Beginn der Therapie eine mögliche Kostenübernahme mit der privaten Versicherung zu klären.